Information

 

Ärztliche Verordnung

Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt/Ärztin. Für eine spätere Rückverrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist eine chefärztliche Bewilligung erforderlich (derzeit außer ÖGKK und BVA). 

Die Verordnung muss eine 

  • Medizinische Diagnose
  •  die Anzahl und
  •  die Dauer der verordneten Einheiten beinhalten.
  • Hausbesuche müssen zusätzlich auf dem Verordnungsschein vermerkt werden.


Im Bereich der Prävention kann die therapeutische Betreuung auch ohne Überweisung erfolgen. Eine Kostenrückerstattung ist dann allerdings nicht möglich. 

Was ist mitzubringen?

Bitte bringen Sie zum Ersttermin ein großes Handtuch, die Verordnung und ggf. bereits vorhandene Befunde, Röntgenbilder oder sonstige relevante Dokumente mit. Diese sind wichtig für eine ausführliche Anamnese und Behandlung. 


Tragen Sie bitte bequeme Kleidung und Unterwäsche.

Kostenzuschuss der Krankenkasse

Ich bin Wahltherapeutin und habe keine Verträge mit den unterschiedlichen Sozialversicherungen.

Während der Therapieserie erhalten sie von mir Teilrechnungen, welche per Überweisung (unter Angabe der Rechnungsnummer) zu bezahlen sind.
 
Wenn Sie die Rechnungen beglichen haben, können Sie Ihren originalen, ärztlichen Verordnungsschein mit den Teilrechnungen (und einer Zahlungsbestätigung) bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen. 


Die Krankenkasse refundiert einen großen Anteil der Behandlungskosten (geringe Schwankungen bei den unterschiedlichen Krankenkassen).
Restbeträge werden häufig durch eine Zusatzversicherung übernommen. 

Preise

Für physiotherapeutische Einzelheilgymnastik:

45 min ... 90€

Hausbesuch + 30€

im Raum Tulln, Tullnerfeld, Riederberg, Gablitz, St. Andrä Wördern, Mauerbach

Termine bzw. Absage von Terminen

Da der Physiotherapietermin ausschließlich für Sie reserviert wird, bitte ich Sie, pünktlich zum Termin zu erscheinen. 

Eine Terminabsage sollte mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Andernfalls muss ich Ihnen diese Einheit vollständig in Rechnung stellen.


Dokumentation und Verschwiegenheit

Als Ihre behandelnde Therapeutin bin ich dazu verpflichtet, medizinisch bzw. therapeutisch relevante Informationen und Maßnahmen zu dokumentieren. Diese Informationen unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihrer Zustimmung werden diese Daten nicht weitergegeben.